Nebenkosten bei Kaufverträgen
Grunderwerbssteuer vom Wert der Gegenleistung 3,5 % (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich)
Grundbucheintragungsgebühr (Eigentumsrecht) 1,1 %
Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren
Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grund- verkehrsverfahren (länderweise unterschiedlich)
Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen - Übernahme durch den Erwerber: Neben der laufenden Tilgungsrate außerordentliche Tilgung bis zu 50 % des aushaftenden Kapitals bzw. Verkürzung der Laufzeit möglich. Der Erwerber hat keinen Rechtsanspruch auf Übernahme eines Förderungsdarlehens
Allfällige Anliegerleistungen laut Vorschreibung der Gemein- de (Aufschließungskosten und Kosten der Baureifmachung des Grundstückes) sowie Anschlussgebühren und -kosten (Wasser, Kanal, Strom, Gas, Telefon etc.)
Vermittlungsprovision (gesetzlich vorgesehene Höchstprovision)
Bei Kauf, Verkauf oder Tausch von
- Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen
- Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß begründet wird
- Unternehmen aller Art
- Abgeltungen für Superädifikate auf einem Grundstück
Bei einem Wert von
- bis € 36.336,42 je 4 %
- ab € 36.336,42 je 3 % von beiden Auftraggebern (Verkäufer und Käufer)
jeweils zuzüglich 20 % USt